Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente eines Durchschnittsverdieners in der Arbeiter- und Angestelltenversicherung entspricht. Seit dem 01.07.2007 beträgt er 26.27 EUR für Rentenanwartschaften, die in den alten Bundesländern erworben wurden.

Er wird jeweils zum 01.07. eines Jahres im Rahmen der Rentenanpassung neu bestimmt.

Bei Zeiten, für die aufgrund einer Tätigkeit in den neuen Bundesländern oder der ehemaligen DDR Entgeltpunkte (Ost) ermittelt wurden, tritt anstelle des aktuellen Rentenwertes der aktuelle Rentenwert (Ost).

Dieser beträgt seit 01.07.2007 23.09 EUR. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steht zu dem aktuellen Rentenwert in dem Verhältnis, in dem die Nettolöhne und Gehälter in den neuen Bundesländern zu denen in den alten Bundesländern stehen.

Die Nettorente:

Der aus der Rentenformel errechnete Betrag ist regelmäßig noch nicht der Betrag, der dann tatsächlich gezahlt wird.

Nichtleistungsvorschriften können sich noch dann auf die Rente auswirken, wenn die Rente mit anderen Einkünften zusammen trifft. So können beispielsweise Hinzuverdienst, Einkommensanrechnung oder das Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung die errechnete Rente mindern.

Nachdem der endgültige Rentenbetrag ermittelt wurde, werden bei einer Pflichtversicherung in der Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner die entsprechenden Beiträge abgezogen. Ist der Rentner freiwillig kranken- und pflegeversichert, wird zu der Rente ein Beitragszuschuss gezahlt.

Steuern werden von der Rente nicht abgezogen. Sollte der so genannte Ertragsanteil der Rente über dem Steuerfreibetrag liegen, sind allerdings die anfallenden Steuern vom Rentner direkt an das Finanzamt zu zahlen.