Rentenberechnung
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden für jeden Versicherten individuell auf der Grundlage seiner gesammelten persönlichen Daten und Werte errechnet.
Die Höhe der Rente hängt ganz von den während des Versicherungslebens versicherten Arbeitsentgelten und Arbeitseinkommen, gegebenenfalls auch von zusätzlichen Beitragszahlungen, ab.
Die Rentenberechnung erfolgt in drei Schritten:
- die Ermittlung von Entgeltpunkten
- die Umrechnung der Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte
- die Ermittlung des monatlichen Rentenbetrages aus den persönlichen Entgeltpunkten
Diverse Rechtsänderungen in den letzten Jahren haben die Rentenberechnung zunehmend komplizierter gemacht. Heutzutage ist es praktisch nicht mehr möglich, dass ein Versicherter sich seine Rente selbst ausrechnet.
Diese Ausführungen sollen daher nur einen Überblick über die Art und Weise Rentenberechnung verschaffen. Um den aktuellen Stand der bereits erworbenen Rentenanwartschaften zu erfahren, sollte beim Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragt werden
- Allgemeine Berechnungsgrundsätze
- Ermittlung von Entgeltpunkten
- Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten
- Zuschläge für geminderte Beitragszeiten
- Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten
- Umrechnung der Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte
- Ermittlung des monatlichen Rentenbetrages
- Die Nettorente
Nachstehend werden die oben angeführten Begriffe in ihrer Funktion kurz erklärt
Die allgemeinen Berechnungsgrundsätze:
- Die Rundung bei Dezimalstellen erfolgt bei nachfolgender Ziffer 5 – 9 nach oben.
- Die Geldbeträge werden auf zwei, Entgeltpunkte auf vier Dezimalstellen berechnet.
- Ein teilbelegter Kalendermonat zählt als voller Monat.
- Das Jahr hat 12 Monate. Wenn ein bestimmendes Ereignis in den Monat fällt, wird dieser Monat mit berücksichtigt.
- Bei Zeiten, die bis zu einer Höchstdauer zu berücksichtigen sind, werden die am weitesten zurückliegenden Monate berücksichtigt.
- Ein auf einen Teilzeitraum entfallender Betrag wird ermittelt, indem der Gesamtbetrag mit dem Teilzeitraum vervielfältigt und durch den Gesamtzeitraum geteilt wird. Dabei wird das Kalenderjahr mit 360 Tagen, der Kalendermonat außer bei der anteiligen Berechnung einer Monatsrente mit 30 Tagen und die Woche mit 7 Tagen in Ansatz gebracht.