Leistungen

Die grundsätzlich versicherten Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung sind das Alter, die verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod, wofür entsprechende Renten vorgesehen sind.

Darüber hinaus erbringen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen gelten nicht als „versicherungsfremd”, denn sie dienen der Abwendung der versicherten Risiken.

Deshalb gilt vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters von Altersrenten der Grundsatz „Reha vor Rente”, d.h. vor Zahlung einer Rente wird versucht, die Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. geeignete Kuren) wieder herzustellen. Erst wenn eine Rehabilitation mit geeigneten Maßnahmen tatsächlich nicht möglich ist, wird eine Rente gewährt.

Auf Grund eines dieser vorstehend bezeichneten Risikofälle sind die daraus abgeleiteten Renten

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente und Erziehungsrente

Für die Gewährung von entsprechenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nötig sind:

  • persönliche Voraussetzungen (z.B. Erwerbsminderung, Lebensalter oder Tod)
  • spezifische Wartezeiten (Mindestzeiten der Beitragszahlung zur Rentenversicherung)
  • gegebenenfalls sind noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen

 

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