Die Versicherungspflicht
Es gibt verschiedene Gründe für eine generelle Versicherungspflicht:
Erstens ist anzunehmen, dass weite Bevölkerungskreise ohne den Zwangscharakter die notwendige Vorsorge vernachlässigen (es gibt auch weitere Pflichtverischerungen wie z. B. die Kfz Haftpflicht) und im Alter der allgemeinen Fürsorge anheim fallen. Zweitens sind rein private Vorsorgesysteme (in erster Linie Versicherungen) in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht nicht ausreichend sicher und die in diesem System gegebene gesellschaftliche Verteilungswirkung ist nicht ausgewogen.
Der private Markt ist vielmehr sozial blind. Wegen der verschiedenen Formen von Markt-versagen, wie etwa relativer Armut, „moral hazard”, „adverse selection”, oder von Inflationsrisiken ist er nicht in der Lage, reale Annuitäten (also regelmäßig wiederkehrende Zahlungen) für alle anzubieten. Gerade die einkommensschwachen Bevölkerungskreise, die eine Absicherung im Alter besonders nötig haben, müssten daher ohne Versicherungs-schutz auskommen.
Zudem muss die kollektive Leistung der Altenfinanzierung – unabhängig von der Art der Organisation und ihrer jeweiligen Finanzierungsverfahren – in direkter Weise von den jeweils arbeitenden Generationen erbracht werden. Die Bildung gesamtwirtschaftlicher Rücklagen ist dabei kaum möglich. Andererseits ist das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung deshalb eine effektivere und Kosten sparende Methode der Rentenfinanzierung. Selbst bei Liquiditätsschwierigkeiten bietet eine gesetzliche Rente Pflichtversicherung noch große Sicherheit, da der Staat finanzielle Engpässe notfalls mit Steuergeldern auszugleichen vermag.
Dynamik der Rentenversicherung
Eine weitere Neuerung seit der Rentenreform von 1957 war das Element der „Dynamik”. Diese Änderung stieß anfangs auf starken Widerstand in der Wirtschaft.
Die Dynamik in der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet, dass diese „dynamische Rente” sich im Laufe der Zeit mit dem Bruttoeinkommen aller Arbeitnehmer nach oben bewegen und somit die inflatorische Geldentwertung auch für die Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen soll.
Hintergrund dieser neu eingeführten Regelung war die tief verwurzelte Erfahrung mit der Altersarmut einer Bevölkerung, die in der Hyperinflation (1923) und dann auch noch in der Währungsreform (1948) ihre persönlichen Ersparnisse und auch die privat erworbenen Lebensversicherungsansprüche verloren hatte. In neuester Zeit wurden jedoch die finanziellen Belastungen der Rentenversicherung durch die zunehmende Massen-arbeitslosigkeit (und andere, eigentlich nicht in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gehörenden Ausgaben) so erheblich, dass die dynamische Rente in mehreren hinter einander erfolgenden Rentenreformen deutlich eingeschränkt wurde und die Rentenhöhe inzwischen faktisch von der Entwicklung der Bruttoeinkommen komplett abgekoppelt ist, was letztendlich bedeutet, dass der damals angestrebte Inflationsausgleich für die heutigen Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr gegeben ist.
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