Die Umlagefinanzierung
Mit der im Jahr 1957 durchgeführten Rentenreform erfolgte dann in der Renten-versicherung der Übergang zum System der bis heute bestehenden Umlagefinanzierung:
Anstatt Rücklagen zu bilden, waren anfangs – je zur Hälfte von den Arbeitgebern und von den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung – 15 % des Bruttolohnes zu zahlen, die sofort für Rentenzahlungen verwendet wurden.
Dieses Verfahren ermöglichte damals eine sofortige, deutliche Rentenerhöhung und damit fortan auch eine dynamische Anpassung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung. Damals waren die wesentlichen Argumente für das Umlagesystem, dass sofort Renten gezahlt werden können und dass kein Kapitalvermögen mehr gebildet wird oder existiert, das durch Kriege, Weltwirtschaftskrisen oder andere ähnliche Ereignisse vernichtet werden kann, wohingegen der Staat die Beitragszahlung durch junge Mitglieder, also pflichtversicherte Arbeitnehmer, immer durchsetzen könne.
Mit solchen Begründungen wurden diese Umlagesysteme seit der Weltwirtschaftskrise und in der Nachkriegszeit auch in einer Reihe anderer Länder eingeführt, etwa in den USA (1936 als Teil des „New Deal”), in Japan, Österreich und der Schweiz.
Weil keine Rücklagen gebildet werden, setzt ein Umlagesystem aber auch die Existenz einer nachfolgenden Generation voraus, deren Angehörige versicherungspflichtig tätig sind und vor allem durch eine möglichst hohe Beschäftigtenquote ausreichend Beiträge zahlen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, langsam wachsender Bruttolöhne und schrumpfender Erwerbstätigenzahlen sowie längerer Lebenserwartung kommen derartige Umlagesysteme jedoch unter Finanzierungsdruck.
Die Reform beruhte maßgeblich auf einer Studie von Professor Wilfrid Schreiber, dessen Konzept allerdings nur unvollständig umgesetzt wurde. Professor Schreiber hatte eigentlich in seiner Studie vorgesehen, die für den Fortbestand des Systems unabdingbare „Aufzucht von Kindern” in das System einzubeziehen, diese sollte unter anderem durch eine Kinderrente gefördert werden. Gleichzeitig empfahl er eine Beitragsverdoppelung für Kinderlose, da diese durch die Kinderlosigkeit nichts zum Fortbestand des Versicherungssystems beitragen.
Konrad Adenauer, der damalige Bundeskanzler, konnte sich mit seiner Ablehnung solcher Komponenten gegen Bedenken etwa von Ludwig Erhard, damals Wirtschaftsminister, durchsetzen. In den folgenden Jahren stieg, insbesondere bedingt durch flexible Altersgrenzen für den Beginn der Rentenzahlung, der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung über 17% auf 19%, in der Zeit von 1972 bis zum Jahr 1986.
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