Wesentliche Reformen der damaligen Rentenversicherung waren 1911 die Einführung der Hinterbliebenenrenten sowie die Einbeziehung auch der Angestellten in die Rentenversicherung durch das „Versicherungsgesetz für Angestellte” vom 20. Dezember 1911.
Bereits damals gab es finanzielle Probleme.
Dieses damals einzig und alleine auf Ansparen von Kapital zur späteren Rentenzahlung gegründete System konnte nicht sehr lange durchgehalten werden.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Reserven durch die darauf folgende Hyperinflation weitestgehend entwertet. So war das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. Mark (im Jahre 1914) binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % dieser Summe zusammengeschrumpft. Bereits damals begann man, in gewissem Umfang, Rentenzahlungen aus eingehenden Beiträgen zu finanzieren und der Staat half mit Steuermitteln aus. Dennoch waren massive Leistungskürzungen unvermeidlich, auch infolge der Weltwirtschaftskrise (1930-1932).
Die gesetzliche Rentenversicherung war damals weit davon entfernt, den vorherigen Lebensstandard im Alter garantieren zu können, vielmehr war sie kaum mehr als ein kleines Zubrot. Die hauptsächliche Quelle von Alterseinkünften waren mehr denn je die Leistungen der eigenen Kinder oder aber, im äußersten Notfall, die Leistungen der staatlichen Fürsorge. Während der NS-Zeit wurden Mittel aus den Sozialsystemen zweckentfremdet und für andere Projekte (insbesondere der Rüstung) ausgegeben.
Auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde dieses System zunächst beibehalten. Die Rente hatte auch in dieser Zeit von der Höhe der Auszahlung her weitestgehend nur eine Unterstützungsfunktion und musste – mangels Rücklagen der Rentenversicherung – bis zu 50 % aus Steuermitteln finanziert werden.
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