Die Politik reagierte dann im Jahr 1992 mit ersten Einschnitten (insbesondere der Koppelung der Renten an die Netto- statt an die Bruttolohnentwicklung). Der 1997 zusätzlich eingeführte „demographische Faktor” wurde nach dem Regierungswechsel 1998 von der rot-grünen Bundesregierung „aus sozialen Gründen” zunächst wieder zurückgenommen.
Dafür erschien aber dann im neuen Jahrtausend der „Nachhaltigkeitsfaktor”. Er berücksichtigt das Zahlenverhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern und begrenzt den Rentenanstieg. Die Folge sind nominal schwach wachsende oder stagnierende, d.h. inflationsbereinigt real stagnierende oder sogar sinkende Rentenbezüge.
Zudem wurde der Bundeszuschuss seit 1991 regelmäßig erhöht, vor allem um die Rentenversicherung durch die – systematisch korrekte – Erstattung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln zu entlasten. Er beträgt heute mehr als ein Drittel (etwa 80 Milliarden Euro) der Gesamtausgaben und entspricht im Umfang in etwa den versicherungsfremden Leistungen.
Der Rentenbeitrag, der im Zuge des Wiedervereinigungsbooms noch 1992 auf 17 % gesenkt worden war, kletterte im Jahr 2005 auf 19,5 %. Weitere Steigerungen konnten zunächst durch diverse Einmalmaßnahmen vermieden werden, etwa durch das kontinuierliche Reduzieren der Liquiditätsreserven (die so genannte Schwankungsreserve) und den Verkauf von Sachanlagen, sowie – seit 2006 – auch das Vorziehen der Zahlungstermine der Versicherungsbeiträge für die Arbeitgeber um 14 Tage (das entspricht einer einmaligen Mehreinnahme von ca. 5 % im Jahr 2006), aber auch für die ab dem 1. April 2004 hinzugekommenen Neurentner die nachträgliche Rentenzahlung jeweils zum Monatsende (mit Gutschrift jeweils am letzten Bankarbeitstag des Monats). Zum 1. Januar 2008 lag der Rentenbeitrag bei 19,9 %.