Das Prinzip der Egalität

Das 1957 nach der Rentenreform in der Adenauer-Ära entstandene System orientiert sich stark an der konservativen deutschen Sozialstaatstradition:

Die Renten werden gemäß einem Versicherungsprinzip weitgehend durch Beiträge, nicht aus Steuern finanziert. Sie werden nicht durch eine staatliche Instanz, sondern durch eigenständige Institutionen erbracht, ihre Höhe bleibt immer eng an das Arbeits-einkommen geknüpft.

Dem standen ursprünglich „egalitäre” Vorstellungen der Sozialdemokratie gegenüber, die 1957 allerdings wegen der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht zum Zuge kamen. Erst mit der immer weiter zunehmenden Finanznot der Rentenversicherung wurden Rentenreformen vorgenommen, die sich letztendlich als Senkung der Neurenten auswirkten und die Rentenhöhe von der Höhe der eingezahlten Beiträge praktisch abkoppelten.

Dadurch wurde eine egalisierende Wirkung erzielt, allerdings in Form einer „negativen” Angleichung der Rentenhöhen, nämlich nach unten. Bereits für Bezieher mittlerer Einkommen ist der Rentenanspruch weit unter dem ursprünglich einmal festgelegten Ziel von 75 % des letzten Nettolohnes.

Daraus resultierende aktuelle finanzielle Probleme

Von Beginn der 1957 reformierten Rentenversicherung an wurde ein erheblicher Teil der Rentenzahlungen aus Steuermitteln bestritten, vor allem zur Finanzierung versicherungs-fremder Leistungen.

Der Bundeszuschuss betrug im Jahr 1964 knapp 25 % der ausbezahlten Renten, sank in den 1970er Jahren auf ca. 15 % und hielt sich bis Ende der 1980er Jahre bei etwa 16%.

In den 1990er Jahren geriet jedoch die gesetzliche Rentenversicherung immer mehr zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Eine Ursache war die Übertragung des Systems ohne jegliche Anpassung auf die neuen Bundesländer:

Da es in der DDR offiziell keine Arbeitslosigkeit gegeben hatte, erwarben die dortigen Rentner durch Anrechnung vieler Beitragsjahre vergleichsweise hohe Rentenansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, während aufgrund der schlechten Wirtschaftslage aus den neuen Bundesländern nur relativ geringe Rentenbeiträge erwirtschaftet wurden. Zusätzlich verschärft wurden diese Probleme durch eine sprunghafte Erhöhung der Erwerbslosenzahlen.

Zu guter Letzt begann sich durch den zunehmenden Eintritt geburtenschwacher Jahrgänge in das Erwerbsleben, sowie durch die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern mit negativer Auswirkung zu verschieben, immer weniger Beitragszahler stehen nun immer mehr und länger lebenden Rentnern gegenüber. Dieser demographische Wandel belastet das umlagefinanzierte Rentenversicherungssystem immer mehr.

 

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