Altersrente: Wer zum 65. Lebensjahr (entsprechend der Regelaltersgrenze) Rente beantragt, erhält nach geltender Rechtslage eine Rente ohne Abschläge bei der Rentenhöhe). Jeder spätere Rentenbeginn erhöht die Rente, jeder frühere Rentenbeginn mindert sie.

Am 29. November 2006 hat die Bundesregierung beschlossen, die Regelaltersgrenze bis 2029 stufenweise auf ein Alter von 67 Jahre anzuheben. Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Lebensjahre wurde am 9. März 2007 von der Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen. 2012 soll sie sich damit für den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat erhöhen; für alle Folgejahrgänge in jedem weiteren Jahr um einen weiteren Monat, bis dann der Jahrgang 1958 im Jahr 2023 mit dem 66. Lebensjahr eine abschlagsfreie Rente erwarten kann.

Für die nachfolgenden Jahrgänge soll die Anhebung der Altersgrenze auf jeweils zwei Monate pro Jahr beschleunigt werden; damit würde die angestrebte Regelaltersgrenze für den Rentenbezug zum 67. Lebensjahr erstmals im Jahr 2029 für den Jahrgang 1964 als wirksam.

Der früheste Renteneintritt nach dem Jahr 2029 ist dann mit 63 Jahren möglich. Unabhängig davon können jedoch Arbeitnehmer, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die Erziehungszeiten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sind eingeschlossen. Diese Ausnahmeregelung betrifft etwa 28 Prozent der Männer und knapp vier Prozent der Frauen in Deutschland.

Für die Meisten ist sicher die Altersrente das wichtigste Einkommen im Alter. Sie hat eine Lohn- bzw. Einkommensersatzfunktion und soll Einkommensverluste, die durch die altersbedingte Aufgabe einer Erwerbstätigkeit entstehen, zu einem großen Teil auffangen. Da aber die Lebenserwartung gestiegen ist, während die Geburtenzahlen sinken, musste auch das Renteneintrittsalter angepasst werden, wie vorstehend ausgeführt..

Für Menschen, die vor 1947 geboren wurden bleibt es aber beim Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres.. Letztendlich bedeutet diese Regelung, wer nach 1963 geboren wurde kann erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres in Rente gehen.

Wer jedoch besondere persönliche oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt, kann auch schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Häufig kommt es dann jedoch zu einer prozentualen Kürzung der Rente.

Wer im Alter mehr Geld zur Verfügung haben möchte, als durch die gesetzliche Rente gewährleistet wird, kann sich durch eine „Riester-Rente” oder eine „Rürup-Rente” zusätzliche Renteneinkünfte verschaffen, die zudem vom Staat mit Zuschüssen oder Steuervorteilen in der Ansparphase gefördert wurden.

Renten wegen Alters werden geleistet als

  • Regelaltersrente,
  • Altersrente für langjährig Versicherte,
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
  • Altersrente für Frauen.