Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Zum besseren Verständnis soll erst einmal die Benennung Mindestumsatz erklärt werden:

Der Kunde muss in einem Monat einen vereinbarten Umsatz erreichen, dies normalerweise durch entsprechend viele vertelefonierte Gesprächseinheiten. Wenn er diese Gesprächsminuten für den benötigten Umsatz nicht gebraucht hat, so muss er trotz allem den festgelegten Mindestumsatz zahlen. Neben der meist ebenfalls verrechneten Grundgebühr muss der Kunde den vertraglich festgelegten Mindestumsatz immer an seinen Anbieter bezahlen.

Dabei ist eine Übertragung der Gesprächsminuten aus dem nicht vertelefonierten Mindestumsatz in den nächsten Abrechnungszeitraum nicht möglich. Eine weitere Bestimmung im Mobilfunkbereich ist, dass der Mindestumsatz nur mit reiner Gesprächszeit erreicht werden muss. Zum Mindestumsatz zählen auch keine SMS oder andere Mobilfunkdienste, sondern sie werden stets extra verrechnet.

Es erfolgt bei diesen Verträgen mit fest gelegtem monatlichen Mindestumsatz nur eine Verlagerung der Festkosten der Grundgebühr auf den Mindestumsatz. Dem Kunden werden solche Angebote als ein günstiger monatlicher festen Preis offeriert.

Die Handy-Verträge, die eine festgelegte Anzahl von Minuten im Monat zum Festpreis bieten, sind eine spezielle Form eines Vertrages mit Mindestumsatz. Diese Mobilfunk-Verträge werden auch als Handytarife bezeichnet. Wie auch beim Mobilfunkvertrag mit Mindestumsatz gilt hierbei ebenfalls, dass die nicht genutzten Minuten am Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes verfallen. In Minuten-Tarif werden die gekauften Minute nur für Standardgespräche abgerechnet, Mehrwert-Dienste, SMS oder Sonderrufnummern werden getrennt berechnet.

Alle Handytarife, die irgendwie auf einem festen Umsatz basieren, kann man nur dann auf Dauer billig nutzen, wenn man sein eigenes Telefonierverhalten gut kennt. Man muss aber auch sicher sein, dass man jeden Monat in etwa den gleich bleibenden Bedarf an Gesprächszeit hat. Eine Berechnung nach den teuren Standard-Mobilfunktarifen erfolgt immer dann, wenn die fest gelegten Minuten beim Minutentarif oder der Mindestumsatz überschritten wird.

Wenn ein Mobilfunk-Vertrag eine monatliche Grundgebühr und einen bestimmten Gesprächstarif, also eine Berechnung nach Takteinheiten vorsieht, ist normalerweise kein Mindestumsatz vorgegeben.
Diesen Verträgen entsprechend wird jede Minute oder Sekunde, je nachdem wie der Abrechnungstakt im Mobilfunk-Vertrag fest gelegt ist, zum festgelegten Tarif abgerechnet. Telefoniert man monatlich überhaupt nicht, so fallen bei diesem Mobilfunk-Vertrag außer der fest gelegten monatlichen Grundgebühr keine weitere Kosten an. Jede einzelne Gesprächseinheit kostet bei einem solchen Vertrag gleich viel, egal wie lange im Monat telefoniert wird.

Betrachtet man Prepaidkarten nach diesen Aspekten, so sind es auch Handy-Verträge ohne Mindestumsatz. Auch beim Prepaid-Tarif legt man einen bestimmten Umsatz fest, wenn man sein Konto auflädt, doch ist man gegensätzlich zu Mindestumsatz oder Minutentarif nicht irgend wie zeitlich festgelegt, wann dieses Guthaben vertelefoniert werden muss. Diese bezahlten Prepaidkonto können also frei genutzt werden, der Zeitraum dieser Nutzung spielt keine Rolle. Dieses Guthaben-Konto bleibt erhalten, selbst wenn viele Monate das Handy gar nicht genutzt wird. Somit ist die Nutzung des Mobiltelefons vollkommen beliebig möglich und es fallen auch sonst keinerlei monatliche Kosten, wie zum Beispiel eine Grundgebühr an.