Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Einleitend erst einmal, zu Ihrem besseren Verständnis, die Erklärung des Begriffes Mindestumsatz:

Dieser Begriff Mindestumsatz bedeutet zuletzt, dass von einem Kunden in jedem Monat ein bestimmter Umsatz, normal durch entsprechend viele Gesprächsminuten, erreicht werden muss. Auch wenn nicht genug Gesprächsminuten vertelefoniert worden sind, ist trotz allem der vereinbarte Mindestumsatz zu bezahlen. Neben der meist ebenfalls verrechneten Grundgebühr muss der Kunde den vertraglich festgelegten Mindestumsatz immer an seinen Anbieter zahlen.

Die nicht vertelefonierten Gesprächsminuten, die mit dem Mindestumsatz bezahlt wurden, können nicht mit in den nächsten Monat übertragen und dann vertelefoniert werden. Außerdem ist im Mobilfunk-Bereich meist noch zusätzlich vereinbart, dass der Mindestumsatz ausschließlich mit Sprachtelefonie erzielt werden muss. Auch der SMS-Versand oder ähnliches zählt nicht zum Mindestumsatz und muss gesondert bezahlt werden.

Es erfolgt bei diesen Verträgen mit fest gelegtem monatlichen Mindestumsatz nur eine Verlagerung der fixen Kosten der Grundgebühr auf den Mindestumsatz. Der Kunde soll solche Angebote als kostengünstigen monatlichen Gesamtpreis ansehen.

Die Mobilfunk-Verträge, die eine bestimmte Anzahl von Minuten im Monat zum festen Preis bieten, sind eine spezielle Form eines Vertrages mit Mindestumsatz. Diese Handyverträge werden auch als Mobilfunk-Tarife bezeichnet. Die nicht genutzten Minuten können ebenfalls, wie beim Mobilfunk-Vertrag mit Mindestumsatz, nicht mit in den nächstenVerrechnungszeitraum genommen werden. Für Sonderdienste, Sonderrufnummern, SMS etc. werden nicht die gekauften Minuten herangezogen, sondern es wird eine gesonderte Berechnung vorgenommen.

Man muss sein eigenes Gesprächsverhalten gut kennen, um mit einem der Mobilfunktarife, die einen Mindestumsatz einschließen haben, kostengünstig telefonieren zu können. Vor allem praktisch jeden Monat mindestens etwa die gleiche Zeit mit Telefonaten im Mobilfunknetz verbringt. Eine Berechnung nach den teuren Standard-Mobilfunk-Tarifen erfolgt immer dann, wenn die fest gelegten Minuten beim Minutentarif oder der Mindestumsatz überschritten wird.

Wenn Gespräche generell nach Takteinheiten abgerechnet werden und eine Grundgebühr gefordert wird, so handelt es sich nicht um einen Vertrag, der einen Mindestumsatz zum Inhalt hat.
Eine Berechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde, je nach vereinbartem Abrechnungstakt, erfolgt in einem derartigen Handyvertrag zum fest gelegten Tarf. Telefoniert man monatlich überhaupt nicht, so fallen bei diesem Mobilfunkvertrag außer der festgelegten monatlichen Grundgebühr keinerlei weitere Kosten an. Unabhängig ob viel oder wenig im Monat telefoniert wird, kostet bei diesem Handy-Vertrag jede Gesprächsminute immer gleich viel.

Unter Grundlegung dieser Fakten sind letztendlich auch alle Prepaidtarife generell Mobilfunktarife ohne Mindestumsatz. Wenn Sie Ihr Prepaid-Konto bei einem Prepaidtarif Aufladen, legen Sie auch einen Umsatz fest, gegensätzlich zu Mindestumsatz oder Minuten-Tarif bleibt es aber Ihnen überlassen, in welchem Zeitraum Sie dieses Guthaben-Konto verbrauchen. Man kann also dieses Prepaid-Konto in jedem beliebigen Zeitraum verbrauchen, ohne eine Vorschrift eines Handyyvertrags. Ein derartiges Prepaidkonto bleibt auch sehr lange Zeit bestehen, selbst wenn man viele Monate gar nicht telefoniert. Somit ist die Nutzung des Mobiltelefons vollkommen beliebig möglich und es fallen auch sonst keinerlei monatliche Kosten, wie beispielsweise eine Grundgebühr an.